Sie benötigen eine Verordnung von einem Haus- oder Facharzt Ihrer Wahl. Der gesetzlich verankerte Heilmittelkatalog stellt sicher, dass der Arzt insbesondere die folgenden Leistungen der Physiotherapie als Heilmittel zu Lasten der Krankenkasse verordnen kann:
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Über die Therapie hinaus bietet Ihnen der Physiotherapeut präventive (vorbeugende) Leistungen an, die Sie ohne ärztliche Verordnung auf eigene Kosten in Anspruch nehmen können. Diese Angebote beziehen sich auf die Erhaltung und Steigerung der individuellen Leistungsfähigkeit. Dazu gehören z.B.:
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Wir betreuen Sie ganzheitlich und individuell. Möchten Sie mehr wissen? Fragen Sie uns! Wir nehmen uns Zeit für Sie.
(Quelle: Deutscher Verband für Physiotherapie - ZVK e.V.)